Aktuelles - Gemeindenachrichten

Am Freitag, den 20.06.2025 (Brückentag) ist die Verwaltung geschlossen.

Den standesamtlichen Notdienst, insbesondere bei Sterbefällen, erreichen Sie unter: 0174-9721134

Zum 01.05.2025 trat ein reformiertes Namensrecht in Kraft, welches einige Neuerungen bei der Namensführung von Ehepaaren und Kindern beinhaltet. Hier die wichtigsten Änderungen:

Was sind die Neuerungen für Namen von Ehepaaren?
Ehepaare haben nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl ihres Familiennamens. Sie können wie bisher den Namen eines Partners gemeinsam führen oder jeder behält seinen Namen. Neu ist der gemeinsame Doppelname, gebildet aus den Namen der Eheleute.

Gibt es Einschränkungen bei der Länge eines Doppelnamens?
Es gibt eine Begrenzung auf maximal zwei Namen. Das heißt: Von bestehenden zwei Doppelnamen dürfen nicht alle vier Namen, sondern letztlich nur zwei zu einem neuen Doppelnamen kombiniert werden, sodass keine Endlosnamen entstehen. Beispiel: Wenn Herr "Müller-Lüdenscheidt" und Frau "Leutheusser-Schnarrenberger" heiraten, können sie nur zwei der vier Bestandteile wählen, beispielsweise "Müller-Schnarrenberger".

Kann ein Doppelname ohne Bindestrich geführt werden?
Ja, Ehepaare und deren Kinder können selbst entscheiden, ob ihr Doppelname mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird. Bisher war der Bindestrich bei Doppelnamen verpflichtend, was nun entfällt.

Gilt die Namensänderung auch für bereits verheiratete Paare?
Ja, Ehepaare, die bereits einen gemeinsamen Familiennamen haben, können nachträglich einen Doppelnamen erklären oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren. Man kann also eine bestehende Ehe an das neue Namensrecht anpassen.

Welche Möglichkeiten haben Kinder in Bezug auf ihren Namen?
Kinder können ebenfalls einen Doppelnamen erhalten, unabhängig vom Familienstand der Eltern. Möglich ist künftig ein echter Doppelname als gemeinsamer Familienname für Eltern und Kinder. Wenn Eltern für ihre Kinder keinen Geburtsnamen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen, der sich in alphabetischer Reihenfolge aus den Einzelnamen der Eltern zusammensetzt.

Gibt es neue Regelungen für Adoptivkinder?
Ja, volljährige Adoptierte sind nicht mehr verpflichtet, ihren Namen zu ändern.

Gibt es Änderungen bei der Wahl von Vornamen?
Nein, das neue Gesetz betrifft nur die Nachnamen.

Für Fragen rund um das neue Namensrecht steht Ihnen das Standesamt Bockhorn unter Tel. 08122/9953-17 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Ab dem 01. Mai 2025 trat eine neue bundesgesetzliche Regelung in Kraft. Danach ist eine Beantragung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweis und Reisepass nur noch mit digitalen Passbildern möglich.

Nach aktueller Mitteilung der Bundesdruckerei verzögert sich jedoch die Auslieferung der hierfür benötigten Fotogeräte an die Behörden.

Das Bundesministerium des Inneren und Heimat hat darauf reagiert und eine Übergangsfrist bis 31.07.2025 für die Einreichung von aktuellen biometrischen Passbildern in Papierform zur Ausweisbeantragung bei Behörden eingeräumt, welche noch nicht über entsprechende Fotogeräte verfügen.

Obwohl wir frühzeitig ein Fotogerät bei der Bundesdruckerei bestellt haben, wurde uns bisher noch kein Liefertermin für dieses genannt, somit können wir die digitale Passbilderstellung ab dem 01. Mai 2025 noch nicht anbieten.

Den gesetzlich geforderten digitalen Passbildservice bieten bereits zertifizierte Fotostudios (zu finden unter: www.alfo-passbild.com) sowie die Drogeriemarktkette „dm“ an.

Alternativ können Sie während der Übergangsfrist noch ein bereits ausgedrucktes aktuelles biometrisches Passfoto zur Ausweisbeantragung mitbringen, welches von einem zertifizierten privaten Fotodienstleister erstellt wurde.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nicht prüfen können, ob die in Fotoboxen mittels Selbstservice erstellten Passbilder den gesetzlich geforderten Richtlinien entsprechen. Es kann somit beim Produktionsvorgang der Bundesdruckerei vorkommen, dass diese nicht akzeptiert werden. Wir empfehlen somit dringend die Passbilderstellung bei einem zertifizierten privaten Fotodienstleister.

Wir informieren Sie, sobald die Möglichkeit zur digitalen Passbilderstellung bei uns besteht.

digitales Lichtbild

Für unsere Gemeinde, in der keine eigene Lärmschutzverordnung besteht, sieht die Rechtslage vor, in Wohngebieten Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Kreissägen usw. an Werktagen nicht von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zu betreiben. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb verboten.
Hier jedoch im Interesse einer „reibungslosen“ Nachbarschaft ein Tipp von uns:
Bitte denken Sie an Ihre Mitmenschen. Viele halten zu dieser Zeit ihre Mittagsruhe oder möchten im Garten oder auf der Terrasse ihr Mittagessen einnehmen. Es wäre schön, wenn Sie Ihre Nachbarn zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr nicht mit Lärm belästigen. Vielen Dank!

Gartenarbeiten

 

Wir suchen schnellstmöglichst einen Schulweghelfer für den Zebrastreifen an der Grundschule Bockhorn. Während der Schulzeiten, Montags und Dienstags zwischen 7:20 Uhr und 7:55 Uhr, helfen Sie den Kindern die Straße sicher zu überqueren. Ein Vorbereitungskurs wird vor Ort von der Polizei durchgeführt. Pro ehrenamtlichen Einsatz erhalten Sie von der Gemeinde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 Euro. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an die Gemeinde Bockhorn: Frau Bayerl, telefonisch unter 08122/9953-15 oder per E-Mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!