Aktuelles - Gemeindenachrichten

Der KulturPass, eine Initiative des Bundes, geht in die zweite Runde und bietet erneut eine einzigartige Möglichkeit, junge Menschen mit der lokalen Kulturszene zu verbinden. In diesem Jahr richtet sich der KulturPass an alle Jugendlichen, die im Jahr 2024 ihren 18. Geburtstag feiern (Jahrgang 2006).

Diese jungen Erwachsenen erhalten ein virtuelles Budget von 100 Euro, das sie bis Ende 2025 für vielfältige Kulturangebote in ihrer Nähe nutzen können.

Der Kulturpass bietet Jugendlichen eine wunderbare Gelegenheit, die kulturelle Vielfalt in unserer Region zu entdecken. Gerade jetzt ist es erfreulich und wichtig, dass unsere Kulturstätten, Bühnen, Kinos, etc. wiederbelebt werden und die jungen Erwachsenen ihre kulturellen Interessen vielfältig und voll ausschöpfen können. Gleichzeitig entlastet der KulturPass den Geldbeutel der 18-jährigen.“

Der KulturPass ermöglicht es den jungen Erwachsenen, die 2024 ihren 18. Geburtstag feiern, das Budget über die KulturPass-App für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder den Kauf von Büchern und Platten einzusetzen und das Budget für 12 Monate zu nutzen.
KulturpassDie KulturPass-App steht zum Download bereit und hat bereits Millionen junge Menschen erreicht, die ihr Budget mit der eID (Elektronische Identifizierung) freigeschaltet haben. Besonders beliebt sind Bücher, gefolgt von Festival-, Konzert- und Theaterbesuchen sowie Kinobesuchen.

Mit dem KulturPass 2024 ist ein wichtiger Schritt beschritten, um sowohl die kulturelle Teilhabe zu fördern als auch die Kulturanbieter vor Ort zu unterstützen.

Alle 18-Jährigen erhalten ein Budget über den KulturPass in Höhe von 100 Euro. Mit dem 18. Geburtstag steht das virtuelle Budget in Höhe von 100 € zur Verfügung und kann über die KulturPass-App oder die Website www.kulturpass.de eingelöst werden.

Seit 01.07.2024 gilt eine wichtige Änderung zur Einreichung von Bauanträgen. Ab diesem Zeitpunkt sind Bauanträge, ob digital oder in Papierform nicht mehr über die Gemeinde Bockhorn sondern direkt beim Landratsamt Erding einzureichen. Ab diesen Zeitpunkt ist eine digitale Abgabe der Bauanträge über das Bayernportal möglich. Infor-mationen erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter
https://www.digitalerbauantrag.bayern.de

Ausgenommen von dieser Regelung sind Anträge im Freistellungsverfahren und Isolierte Befreiungen. Die Bearbeitung dieser Anträge bleibt weiter in der Zuständig-keit der Gemeinden. Bitte weisen Sie als Bauherr ihre Planer auf diese wichtige Änderung hin.



Hinweis für alle Vermieter von Wohnungen
Vermieter sind seit 01.11.2015 verpflichtet, bei der Anmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen eine Bestätigung des Einzugs zur Vorlage bei der Meldebehörde ausstellen muss.  Wohnungsge-ber ist, wer die Wohnung zur Verfügung stellt. Dies ist in erster Linie der Vermieter, welcher selbst Wohnungseigentümer sein kann oder aber auch Hauptmieter, der seinen Wohnraum unter-vermietet. Der Mietvertrag erfüllt nicht die gesetzlich bestim-mten Voraussetzungen. Eine Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage im Formularcenter.

Der Gemeinderat hat auf Grundlage der Machbarkeitsstudie des Büros Meixner beschlossen, das Grundkonzept der Variante 3 als Vorgabe im noch durchzuführenden VgV-Verfahren mit eventuellen Architektenwettbewerb weiterzuverfolgen.

Die Kurzbeschreibung Variante 3 bedeutet:

  • Neubau einer Schulturnhalle anstelle des heutigen „Lehrerwohnhauses“.
  • Neubau Schulerweiterung anstelle des heutigen Schulturnhalle
  • Umbau der bestehenden Schule mit energetischer Grundsanierung