Aktuelles - Gemeindenachrichten

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

MikrozensusIn Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.

Hinweis für alle Vermieter von Wohnungen
Vermieter sind seit 01.11.2015 verpflichtet, bei der Anmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person dem Meldepflichtigen eine Bestätigung des Einzugs zur Vorlage bei der Meldebehörde ausstellen muss.  Wohnungsge-ber ist, wer die Wohnung zur Verfügung stellt. Dies ist in erster Linie der Vermieter, welcher selbst Wohnungseigentümer sein kann oder aber auch Hauptmieter, der seinen Wohnraum unter-vermietet. Der Mietvertrag erfüllt nicht die gesetzlich bestim-mten Voraussetzungen. Eine Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Homepage im Formularcenter.

Das Bürgerservice-Portal der Gemeinde Bockhorn ist über unsere Homepage unter www.bockhorn-obb.de oder direkt über folgenden Link erreichbar:

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/bockhorn

Briefwahlunterlagen beantragen, eine Meldebescheinigung anfordern oder den Bearbeitungsstatus eines beantragten Ausweisdokuments abfragen: All das ist längst bequem von zu Hause aus und unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses über unser Bürgerservice-Portal möglich.

Dieses Online-Angebot wurde kürzlich umfangreich erweitert, es stehen nun zusätzliche Dienste für die Beantragung standesamtlicher Urkunden, die Erteilung eines eSEPA-Lastschriftmandats oder die Einreichung eines Bescheid-Widerspruchs zur Verfügung. Außerdem ist seit kurzem auch ein Formularcenter angebunden, welches aktuell 28 Online-Formulare für eine Vielzahl von Bürgeranliegen bereithält, beispielsweise für die An- oder Abmeldung zur Hundesteuer, die Beantragung von Veranstaltungserlaubnissen oder die Ausstellung eines Fischereischeins.

Der konkrete Ablauf:
Nach erstmaliger Registrierung für das Nutzerkonto (BayernID) über den Link https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat kann der Bürger den gewünschten Fachdienst im Bürgerservice-Portal aufrufen und dabei auch auf die Funktionen des Postfachs und E-Payment zurückgreifen. Es stehen drei verschiedene Registrierungsverfahren zur Verfügung:

  • Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (empfohlen): Hier haben Sie das höchste Vertrauensniveau und damit die Möglichkeit, alle Online-Dienste vollwertig zu nutzen.
  • authega-Zertifikat: Sie haben das Vertrauensniveau "substantiell" und können damit einzelne Online-Anträge digital unterschreiben.
  • Benutzername und Passwort: Hier haben Sie das Vertrauensniveau "Basisregistrierung", es können nicht alle Online-Verfahren durchgeführt werden.

Bitte registrieren Sie sich für die BayernID und nutzen Sie dieses erweiterte Online-Angebot der Gemeinde Bockhorn!