Zum 01.05.2025 trat ein reformiertes Namensrecht in Kraft, welches einige Neuerungen bei der Namensführung von Ehepaaren und Kindern beinhaltet. Hier die wichtigsten Änderungen:
Was sind die Neuerungen für Namen von Ehepaaren?
Ehepaare haben nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl ihres Familiennamens. Sie können wie bisher den Namen eines Partners gemeinsam führen oder jeder behält seinen Namen. Neu ist der gemeinsame Doppelname, gebildet aus den Namen der Eheleute.
Gibt es Einschränkungen bei der Länge eines Doppelnamens?
Es gibt eine Begrenzung auf maximal zwei Namen. Das heißt: Von bestehenden zwei Doppelnamen dürfen nicht alle vier Namen, sondern letztlich nur zwei zu einem neuen Doppelnamen kombiniert werden, sodass keine Endlosnamen entstehen. Beispiel: Wenn Herr "Müller-Lüdenscheidt" und Frau "Leutheusser-Schnarrenberger" heiraten, können sie nur zwei der vier Bestandteile wählen, beispielsweise "Müller-Schnarrenberger".
Kann ein Doppelname ohne Bindestrich geführt werden?
Ja, Ehepaare und deren Kinder können selbst entscheiden, ob ihr Doppelname mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird. Bisher war der Bindestrich bei Doppelnamen verpflichtend, was nun entfällt.
Gilt die Namensänderung auch für bereits verheiratete Paare?
Ja, Ehepaare, die bereits einen gemeinsamen Familiennamen haben, können nachträglich einen Doppelnamen erklären oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren. Man kann also eine bestehende Ehe an das neue Namensrecht anpassen.
Welche Möglichkeiten haben Kinder in Bezug auf ihren Namen?
Kinder können ebenfalls einen Doppelnamen erhalten, unabhängig vom Familienstand der Eltern. Möglich ist künftig ein echter Doppelname als gemeinsamer Familienname für Eltern und Kinder. Wenn Eltern für ihre Kinder keinen Geburtsnamen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen, der sich in alphabetischer Reihenfolge aus den Einzelnamen der Eltern zusammensetzt.
Gibt es neue Regelungen für Adoptivkinder?
Ja, volljährige Adoptierte sind nicht mehr verpflichtet, ihren Namen zu ändern.
Gibt es Änderungen bei der Wahl von Vornamen?
Nein, das neue Gesetz betrifft nur die Nachnamen.
Für Fragen rund um das neue Namensrecht steht Ihnen das Standesamt Bockhorn unter Tel. 08122/9953-17 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.