Der Kinderreisepass ist seit 1. Januar 2021 ein Jahr gültig (bislang waren es sechs Jahre), längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ab 1. Januar 2021 um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Bis 31.Dezember 2020 ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Im Übrigen können das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden. Auch im Falle einer Aktualisierung ab 1. Januar 2021 hat der Kinderreisepass in der Regel eine maximale Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten.
Für die Neuausstellung / Verlängerung / Aktualisierung eines Kinderreisepasses wird benötigt:
- das persönliche Erscheinen des Kindes, unabhängig vom Alter
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde (falls noch nicht vorgelegt)
- der alte Kinderreisepass (soweit vorhanden)
- Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass-Antrag eigenhändig im Bürgerbüro unterschreiben
- Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
- sind beide Elternteile erziehungsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung (Vollmacht) und Ausweiskopie des anderen Elternteils vorlegen kann. Die Zustimmungserklärung finden Sie hier
- bei nur einem Erziehungsberechtigten muss der Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Negativbescheinigung (erhältlich beim zuständigen Jugendamt des Geburtsortes) vorgelegt werden.
Nachdem ein Personaldokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen beim Grenzübertritt insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Kindern, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.
Gebühren:
- 13,00 € bei Erstausstellung oder Ersatzausstellung
- 6,00 € bei Verlängerung oder Aktualisierung
Wir weisen darauf hin, dass der Kinderreisepass nicht in allen Staaten der Welt anerkannt wird. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt beim Reisebüro oder unter
https://www.auswaertiges-amt.de, ob das Reiseland den Kinderreisepass akzeptiert.
Alternativen für den Kinderreisepass (beide haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von jeweils 6 Jahren):
- elektronischer Reisepass (mit Chip - bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst)
- Personalausweis