Heute geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug

Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.

Stand: 19. Mai 2026
Beschreibung

Für die Überführung von Leichen sind in Bayern die §§ 8 ff. Bestattungsverordnung (BestV) zu beachten.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Öffnungszeiten

Montag

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr