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Gartenarbeiten in der Gemeinde Bockhorn

Gartenarbeiten in der Gemeinde Bockhorn

Für unsere Gemeinde, in der keine eigene Lärmschutzverordnung besteht, sieht die Rechtslage vor, in Wohngebieten Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Kreissägen usw. an Werktagen nicht von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zu betreiben. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb verboten.

Hier jedoch im Interesse einer „reibungslosen“ Nachbarschaft eine Bitte von uns: Bitte denken Sie an Ihre Mitmenschen. Über die Mittagszeit halten viele Mittagsruhe oder möchten im Garten oder auf der Terrasse ihr Mittagessen einnehmen. Es wäre schön, wenn Sie Ihre Nachbarn in der Mittagszeit nicht mit Lärm belästigen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Öffnungszeiten

Montag

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr