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Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
  • Ausland heiraten
  • certificat de capacité de mariage
  • certificat de capacité matrimoniale
  • certificate of no impediment
  • certificate of no impediment to marriage
  • Heiraten im Ausland
  • Marriage Certificate
  • marriage license
Stand: 25. März 2025
Beschreibung

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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