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Stufenweiser Pflichtumtausch alter Führerscheine

Stufenweiser Pflichtumtausch alter Führerscheine

Nutzen Sie unsere Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Führerscheines. Sie müssen nicht bei der Führer-scheinstelle vorsprechen und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg.

Sie können den jeweiligen 
Antrag unter
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerding/ auswählen oder 
Sie scannen den QR-Code

 

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Die u.g. Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen die zu beachtenden Zeiträume.
Das Landratsamt bittet die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.
Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein.
Der Antrag ist auf der Homepage hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden.
Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden (beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Antrag-stellung).

Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 26,50 Euro und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 6,50 Euro.
Wir bitten die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind:

1. Geburtsjahr                      FS-Umtausch (grau + rosa) bis: 
Vor 1953 19.01.2033 bitte warten
1953 bis 1958 19.01.2022 bitte umtauschen
1959 bis 1964 19.01.2023 bitte umtauschen
1965 bis 1970 19.01.2024 bitte umtauschen
1971 o. später 19.01.2025 bitte umtauschen

 

  1. Führerscheindokumente, ausgestellt ab 01.01.1999
Ausstellungsjahr:              FS-Umtausch (Karten-FS) bis:
1999 bis 2001 19.01.2026 bitte umtauschen
2002 bis 2004 19.01.2027 bitte warten
2005 bis 2007 19.01.2028 bitte warten
2008 19.01.2029 bitte warten
2009 19.01.2030 bitte warten
2010 19.01.2031 bitte warten
2011 19.01.2032 bitte warten
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 bitte warten

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: