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Stufenweiser Pflichtumtausch alter Führerscheine
Am 19. Januar ist es wieder soweit – Es ist Stichtag für den Führerscheintausch! Wer noch einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzt und 1953 oder später geboren ist, sollten schnellstmöglich den Umtausch beantragen, da diese Personen bereits im Besitz eines Scheckkartenführerscheins sein müssten.
Auch Inhaber eines zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Scheckkartenführerscheins, die 1953 oder später geboren wurden, sollten zeitnah den Umtausch beantragen. Sie müssen bis zum 19.01.2026 im Besitz eines (befristeten) Scheckkartenführerscheins sein.
Für die telefonische Terminbuchung ist während der Öffnungszeiten des Landratsamtes die Service - Rufnummer 08122/58-0 freigeschaltet. Selbstverständlich können sich die Kundinnen und Kunden der Führerscheinstelle und der Zulassungsstelle auch persönlich vor Ort an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicezentrums wenden und in den meisten Fällen innerhalb von drei Tagen einen Termin erhalten. Die Online-Terminbuchung erfolgt schnell und einfach unter www.landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/fahrzeug-verkehr-sicherheit-gewerbe/online-terminreservierung/ Auch am jeweiligen Tag werden zusätzliche Termine freigeschaltet, so dass selbstverständlich auch kurzfristige Zulassungs-/Führerscheinvorgänge schnell bearbeitet werden.
Zudem steht den Bürgerinnen und Bürgern auf der Homepage des Landkreises Erding das Online-Angebot zur Verfügung, mit dem bereits eine Vielzahl von Zulassungsvorgängen durchgeführt und auch Anträge der Fahrerlaubnisbehörde bequem von zuhause aus gestellt werden können.
Nutzen Sie unsere Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Führerscheines. Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg.
Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Die u.g. Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen die zu beachtenden Zeiträume.
Das Landratsamt bittet die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.
Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein.
Der Antrag ist auf der Homepage hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden.
Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden (beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Antrag-stellung).
Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 26,50 Euro und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 6,50 Euro.
Wir bitten die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind:
1. Geburtsjahr FS-Umtausch (grau + rosa) bis:
Vor 1953
19.01.2033
bitte warten
1953 bis 1958
19.01.2022
bitte umtauschen
1959 bis 1964
19.01.2023
bitte umtauschen
1965 bis 1970
19.01.2024
bitte umtauschen
1971 o. später
19.01.2025
bitte umtauschen
Führerscheindokumente, ausgestellt ab 01.01.1999
Ausstellungsjahr: FS-Umtausch (Karten-FS) bis:
1999 bis 2001
19.01.2026
bitte umtauschen
2002 bis 2004
19.01.2027
bitte warten
2005 bis 2007
19.01.2028
bitte warten
2008
19.01.2029
bitte warten
2009
19.01.2030
bitte warten
2010
19.01.2031
bitte warten
2011
19.01.2032
bitte warten
2012 bis 18.01.2013
19.01.2033
bitte warten
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
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