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Persönliche Daten für Wahlwerbung

Persönliche Daten für Wahlwerbung

Uns wurde mitgeteilt, dass bestimmte Zielgruppen ,für die anstehende Kommunalwahl, persönlich adressierte Post von Parteien oder Gruppierungen erhalten haben. Aufgrund gehäufter Anfragen hierzu, möchten wir darauf hinweisen, dass die Gemeinde Bockhorn als Meldebehörde KEINE persönlichen Daten an Parteien oder Gruppierungen herausgegeben hat!

In §50 des Bundesmeldegesetzes  ist geregelt, dass die Meldebehörde Auskünfte aus dem Melderegister geben darf, die Gemeinde Bockhorn hat sich allerdings, im Interesse der Bürger, dazu entschlossen dies NICHT zu tun.

Es entzieht sich leider unserer Kenntnis, woher Parteien oder Gruppierungen diese Daten erhalten haben. Nach Art. 15 DSGVO haben Betroffene ein umfassendes Recht auf Auskunft ihrer verarbeiteten, personenbezogenen Daten, inklusive deren Herkunft. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich bzgl. der Datenherkunft direkt an die Partei oder politische Gruppierung  wenden, welche Sie angeschrieben hat.

Ihre Gemeindeverwaltung

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: