Am 8. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt, in der Gemeinde Bockhorn werden der Bürgermeister und der Gemeinderat sowie im Landkreis Erding der Landrat und der Kreistag neu gewählt. Die Mandatsträger bestimmen in den nächsten sechs Jahren über die kommunalen Angelegenheiten. Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte. Alle Wahlberechtigten sollten davon Gebrauch machen und so ihrer Meinung Geltung verschaffen. Indem Sie sich an der Kommunalwahl beteiligen, können Sie auf die Politik vor Ort Einfluss nehmen. Auf sein Wahlrecht sollte daher niemand verzichten!
Wann wird gewählt?
Die Wahl findet am 8. März 2026 statt. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Eine evtl. erforderliche Stichwahl (Bürgermeister/ Landrat) würde am 22. März 2026 stattfinden.
Wo wird in der Gemeinde Bockhorn gewählt?
Die Gemeinde Bockhorn ist in zwei Stimmbezirke eingeteilt, die folgendermaßen abgegrenzt sind:
Stimmbezirk 01 Nord-West (Bockhorn, Grünbach und Umgebung)
Aurlfing, Bergarn, Bockhorn, Deimling, Emling, Graß, Grünbach, Haselbach, Hecken, Heckenberg, Heiderl, Kreuthhäusl, Oberstrogn, Reisach, Riedersheim, Unterstrogn
Wahllokal: Grundschule Bockhorn, Obere Hauptstr. 2 A (Mehrzweckraum)
Stimmbezirk 02 Süd-Ost (Kirchasch, Maierklopfen und Umgebung)
Am Jagdhaus, Bernau, Breitasch, Englpolding, Eschlbach, Ferteln, Flanning, Gugging, Hammerthal, Hörgersberg, Hubberg, Hundshof, Kinzlbach, Kirchasch, Köhl, Kölling, Loh, Maierklopfen, Mauggen, Neukirchen, Neumauggen, Obermailling, Oppolding, Papferding, Polzing, Salmannskirchen, Schwabelsöd, Schwarz-hölzl, Tankham, Thal, Übermiething, Untermailling, Wiesthof, Windham
Wahllokal: Grundschule Bockhorn, Emlinger Str. 1 (Turnhalle)
Bitte bringen Sie zur Abstimmung Ihre Wahlbenachrichtigung (oder Wahlschein) sowie Personalausweis bzw. Reisepass mit. Die Wahlbenachrichtigung ist aufzuheben, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
Wer ist wahlberechtigt?
Ihre Stimme abgeben dürfen bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen
Wie wird gewählt?
Wahl der Bürgermeister und der Landräte
In Bayern werden die ersten Bürgermeister (Oberbürgermeister) und die Landräte in unmittelbarer Wahl bestimmt. Dabei hat jede wählende Person eine Stimme. In der Gemeinde Bockhorn wurden für die Bürgermeisterwahl drei Wahlvorschläge eingereicht.
Wahl des Gemeinderats
Für die Wahl des Gemeinderats hat jede wählende Person so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Die Zahl der Mandate wiederum richtet sich nach der Einwohnerzahl. Das heißt für die Gemeinde Bockhorn: Mit ca. 4.300 Einwohnern sind 16 Gemeinderatsmitglieder zu wählen, d. h. jede wählende Person hat sechzehn Stimmen.
Wahl des Kreistags
Auch für die Wahl des Kreistags hat jede wählende Person so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Ebenso richtet sich hier die Zahl der Mandate nach der Einwohnerzahl des Landkreises.
Für den Landkreis Erding heißt dies: Zu wählen sind 60 Kreisräte, d. h. jede wählende Person hat sechzig Stimmen.
Elektronische Auszählung mit Barcode-Lesestiften
Bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl wird die Auszählung mit Barcode-Lesestiften vorgenommen. Um eine einwandfreie Funktionalität sicherzustellen dürfen die Strichcodemarkierungen auf dem Stimmzettel nicht überschrieben werden. Die Briefwähler werden gebeten, einen gut leserlichen Stift (keine Bleistifte) zu verwenden.
Gültig wählen! Unser bayerisches Kommunalwahlrecht ist ein bürgernahes Wahlrecht. Es gibt den Wählerinnen und Wählern verstärkt die Möglichkeit, unter einzelnen sich bewerbenden Personen auszuwählen. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass der Stimmzettel nicht ungültig wird.
Der Stimmzettel ist vor allem ungültig, wenn
Musterstimmzettel
Auf der Internetseite der Gemeinde Bockhorn werden Musterstimmzettel eingestellt, diese sind unter www.bockhorn-obb.de im Bereich Rathaus à Downloads abrufbar.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wollen, müssen dazu einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Hierzu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder die Eingabemaske in unserem Bürgerserviceportal unter www.buergerservice-portal.de/bayern/bockhorn verwendet werden.
Aus wahlrechtlichen Gründen dürfen die Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl nicht vor dem 16. Februar 2026 ausgegeben werden. Die letzte Möglichkeit zur Abholung der Briefwahlunterlagen besteht am Freitag, 6. März 2026, bis spätestens 15.00 Uhr.
Für Fragen rund um die Kommunalwahl steht Ihnen im Rathaus Herr Florian Stein unter Tel. 08122/9953-17 zur Verfügung.
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