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Haus- und Grundsteuer Jahresfälligkeit 01.07.

Haus- und Grundsteuer Jahresfälligkeit 01.07.

Am 01. Juli 2025 ist der Zahltermin für die einmal jährlich fällige Haus- und Grundsteuer, soweit Sie dies beantragt haben. Den Betrag entnehmen Sie bitte Ihrem Grundsteuerbescheid.

Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch abgebucht. Eine Überweisung kann auf eines der auf dem Bescheid angegebenen Konten erfolgen.

Bei Fragen steht ihnen Frau Gabriele Gams unter Telefon 08122/9953-19 zur Verfügung.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: