Sie sind hier: Startseite » Grundsteuer sowie Gewerbesteuervorauszahlung – Fällig für das 3. Quartal 2025
Am 15. August 2025 ist der Zahltermin für die vierteljährlich anfallende Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Die Beträge entnehmen Sie bitte den Bescheiden. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch abgebucht. Ansonsten überweisen Sie bitte die Gebühren auf eines der auf den Bescheiden angegeben Konten. Bei Fragen steht Ihnen Frau Gams unter 08122/9953-19 zur Verfügung.
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