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Fällig für das 4. Quartal 2025
Am 15. November 2025 ist der Zahltermin für die viertel-jährlich anfallende Grund- und Gewerbesteuer. Die Beträge entnehmen Sie bitte den Bescheiden. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch abgebucht. Ansonsten kann die Zahlung durch Überweisung auf eines der auf den Bescheiden angegebenen Konten erfolgen. Bei Fragen steht Ihnen Frau Gams unter 08122/9953-19 zur Verfügung.
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