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Gewerbesteuer und Grundsteuer – fällig für das 1. Quartal 2026

Gewerbesteuer und Grundsteuer – fällig für das 1. Quartal 2026

Am 15. Februar 2026 ist der Zahltermin für die vierteljährlich anfallende Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer. Die Beträge entnehmen Sie bitte den Bescheiden. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch am darauf-folgenden Werktag abgebucht, ansonsten kann eine  Überweisung auf eines der auf den Bescheiden angegebenen Konten, erfolgen. Bei Fragen steht ihnen Frau Gabriele Gams unter Telefon 08122/9953-19 zur Verfügung.

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: