Der Bundesrat hat am 30.01.2026 einer Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen zugestimmt, dieser Beschluss beinhaltet eine sehr zeitnahe Anhebung der Personalausweisgebühren. Mit den seit 01.01.2021 gültigen Ausstellungsgebühren konnten die gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller (Bundesdruckerei) sowie bei den Ausweisbehörden zuletzt nicht mehr gedeckt werden.
Bereits seit dem 07.02.2026 beträgt die bundeseinheitliche Gebühr für Personen ab 24 Jahren 46,- € anstatt bisher 37,- €. Wird der Personalausweisantrag im Alter von unter 24 Jahren gestellt, so beläuft sich die neue Ausstellungsgebühr auf 27,60 € (vorher 22,80 €).
Diese sehr kurzfristige Anpassung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hat auch uns im Rathaus Bockhorn überrascht, wir bitten diesbezüglich um Verständnis.