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Abschlag der Kanalgebühren

Abschlag der Kanalgebühren

Am 01.09. ist bei der Gemeinde Bockhorn die Abschlagszahlung für die Kanalgebühren fällig. Der auf dem letzten Bescheid angegebene Betrag wird automatisch abgebucht. Liegt der Gemeindekasse keine Einzugsermächtigung vor, überweisen Sie bitte die Gebühren auf eines der auf den Bescheiden angegeben Konten. Bei Fragen steht Ihnen Frau Gams unter 08122/9953-19 zur Verfügung.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: