Aktuelles - Gemeindenachrichten

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Nutzen Sie unser Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Papierführerscheines in einen EU-Kartenführerschein. Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg. Den Antrag stellen Sie unter:

landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/fahrzeug-verkehr-sicherheit-gewerbe/fuehrerscheinstelle/stufenweiser-umtausch-alter-fuehrerscheine/

oder Sie scannen den QR-Code:

 QR Code LRA ED

 

 

 

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Die u.g. Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.

Das Landratsamt bittet die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.

Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein. Der Antrag ist auf der Homepage (www.landkreis-erding.de Führerscheinstelle - Führerscheinumstellung/Ersatzführerschein) hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden.

Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden (beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung). Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 25,30 Euro und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 5,00 Euro.

Wir bitten die Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind:

Umtausch Fuehrerschein Tabelle

 

20240122 132111Der aus Isen stammende Künstler ist seit 2004 selbständig tätig. Die Malerei beschäftigt ihn schon ein Leben lang und ist immer wieder für Überraschungen gut. Immer wieder finden sich aufregende Gelegenheiten für farbliche Gestaltung und Impressionen. Dies alles findet sich in seinen Werken wieder. Er ist Leiter der Künstlergruppe Farbenspiel, die erst kürzlich ihre Werke im Rathaus zeigte.

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Bockhorn haben dieses Jahr in der Fastenzeit eine besondere Aktion durchgeführt: Nach einer Idee von https://www.lznt.de/wordpress/2010/03 wurde die Hilfsaktion „Fastensocke“ ins Leben gerufen, um den Kindern bewusst zu machen, was wir an alltäglichen Annehmlichkeiten und Segnungen genießen.

Gemeinsam machten sich die Familien zuhause Gedanken, wie es Menschen auf der ganzen Welt geht, die z.B. kein fließendes Wasser haben und haben dann für jeden Wasserhahn im Haus 20 Cent in eine Socke gespendet. Oder sie dachten an Menschen, die kein Zuhause haben und spendeten 10 Cent für jedes Bett im Haus. Für jeden Tag gab es einen neuen Gedankenanstoß. Am Ende der Fastenzeit wurden die Socken eingesammelt und das Geld gezählt.

So konnten die Schülerinnen und Schüler eine stolze Summe von 1.309,68 Euro sammeln, die nun an die Tafel Erding übergeben wurden.

Frau Bauernfeind und das Team der Nachbarschaftshilfe Erding können mit diesem Geld Lebensmittel und Drogerieartikel kaufen und so Bedürftigen aus dem Landkreis Erding helfen.

Aktion Fastensocke GS

Text u. Bild: GS Bockhorn

GrenzzeichenNachdem vermehrt nicht befestigte Grenzsteine gefunden wurden, weisen wir auf folgendes hin:

Die Eigentümer und die Nutzungs-berechtigten von Grundstücken haben gem. Art. 9 Abmarkungsgesetz dafür zu sorgen, dass angebrachte Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Ausgerissene, verschobene oder gar entfernte Grenzzeichen sind unverzüglich an das Vermessungsamt Erding, Telefon 08122/9600 zu melden, damit diese zusammen mit einem Feldgeschworenen wieder ordnungsgemäß hergestellt werden können. Weiterhin sind alle betroffenen Grundstückseigentümer zu informieren.

Soweit die Gemeinde Bockhorn als Grundstückseigentümer betroffen ist, bitten wir um Meldung an Frau Bayerl, Tel.: 08122/9953-15 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Generell wird darauf hingewiesen, dass vereinzelt durch unsachgemäße Bearbeitungsweise von landwirtschaftlichen Grundstücken, die Stabilität der unmittelbar anliegenden Straßen und Wege beeinträchtigt wird. Bitte nehmen Sie Rücksicht, um den Zustand der Straßen und Wege nicht unnötig zu gefährden.

Wir bitten alle, die örtlichen Vereine, Verbände und Privatpersonen, die im Rahmen unseres Ferienprogramms mit Aktionen die Jugendfreizeit für die Kinder und Jugendlichen in den großen Ferien bereichern möchten, um ihre Mithilfe.
Bitte geben Sie Ihre Anregungen und Meldungen für Veranstaltungen im Rahmen des Ferienprogramms an Frau Sarah Gref, 08122/9953-10 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis spätestens 31. Mai 2024 weiter.
Für die Meldung Ihrer Aktionen steht Ihnen das Formular auf der gemeindlichen Webseite hier zur Verfügung.