Aktuelles - Gemeindenachrichten

Der Gemeinderat hat auf Grundlage der Machbarkeitsstudie des Büros Meixner beschlossen, das Grundkonzept der Variante 3 als Vorgabe im noch durchzuführenden VgV-Verfahren mit eventuellen Architektenwettbewerb weiterzuverfolgen.

Die Kurzbeschreibung Variante 3 bedeutet:

  • Neubau einer Schulturnhalle anstelle des heutigen „Lehrerwohnhauses“.
  • Neubau Schulerweiterung anstelle des heutigen Schulturnhalle
  • Umbau der bestehenden Schule mit energetischer Grundsanierung

Die Bundesregierung hat 2023 die Abschaffung des ein Jahr gültigen Kinderreisepasses beschlossen. Seit dem 1. Januar 2024 können Eltern daher für ihre Kinder ausschließlich einen normalen, sechs Jahre gültigen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Diese Dokumente werden Ihnen nicht mehr am gleichen Tag vor Ort von uns ausgestellt, sondern in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Bitte berücksichtigen Sie daher für Ihre Urlaubsplanung eine Lieferzeit von ca. 2-3 Wochen für den Personalausweis und 4-6 Wochen für den Reisepass.

Bitte bedenken Sie, dass für die Antragsstellung die Zustimmung von beiden Elternteilen nötig ist. Die entsprechende Zustimmungserklärung mit weiteren zur Antragsstellung wichtigen Informationen habe wir Ihnen hier verlinkt.

Die Künstlergruppe Farbenspiel stellt ihre Bilder mit dem Titel „Traum-/Fantasielandschaften“ im Foyer des Rathauses aus. Die Künstler möchten mit ihren Bildern die Träume und Fantasie des Betrachters anregen. Die Künstlergruppe steht unter der Leitung von Robert Grundler und stellt ihre Werke gerne in Schulen, Krankenhäusern und Rathäusern aus.
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Die Werke können ab dem 7. Februar zu den Öffnungszeiten im Rathaus besichtigt werden.


Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

MikrozensusIn Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.